1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 29. Juli 2016 wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 48 Tagessätzen zu je CHF 80.00 (bedingter Vollzug, Probezeit 3 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 960.00 (Ersatzfreiheitsstrafe: 12 Tage) sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt (pag. 138 ff.). Nachdem er Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben (pag. 142) und die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am Strafbefehl festgehalten hatte (pag.