Mit Blick auf den in der Sache gebotenen Zeitaufwand, die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses erscheint die Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 12. Juni 2019 insgesamt zu hoch (vgl. Art. 41 Abs. 3 i.V.m. Art. 42a Abs. 2 und 3 des Kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11]). Im Strafverfahren können private Verteidiger nach Rechtsprechung des Bundesgerichts zur angemessenen Ausübung der Verfahrensrechte nur den im Kanton des Prozessortes übliche Stundenansatz geltend machen, sofern keine Regelung vorhanden ist. Der Staat ist nicht an die Vereinbarung zwischen Anwalt- und Klientschaft gebunden (BGE 142 IV 163 E. 3.1.2.).