9 pflicht der Beschwerdeführerin gegenüber dem Kanton Bern entsprechend den Voraussetzungen von Art. 113 VRPG i.V.m. Art. 123 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272). Rechtsanwalt B.________ wird ihr als amtlicher Anwalt beigeordnet.