sowie von D.________, deren Personendaten ebenso betroffen sind wie diejenigen der Beschwerdeführerin. Diese rechtlich geschützten Interessen von C.________ und D.________ überwiegen die Interessen der Beschwerdeführerin auf Akteneinsicht zur Ergründung, weshalb die Übersetzungsaufträge an die Beschwerdeführerin seitens der Polizei ausgeblieben sind, eindeutig. Die Herausgabe der Daten wurde ihr zu Recht verweigert. Die Beschwerde ist abzuweisen. 8 IV. Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege