Von der Akteneinsicht der Beschwerdeführerin betroffen wären besonders schützenswerte Personendaten von C.________ in seinem persönlichen Geheimbereich und betreffend ein Strafverfahren gegen ihn. Betroffen ist sein Recht auf Achtung seines Privatlebens aber auch seines Familienlebens (Art. 13 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung [BV; SR 101]), da es in den Akten um seine Tochter geht. Er befürchtet eine zweckwidrige Verwendung seiner Daten durch die Beschwerdeführerin, wovor ihm nach Art. 13 Abs. 2 BV ebenfalls Schutz zusteht. Ebenfalls betroffen ist der besondere Anspruch der mittlerweile sechsjährigen D.______