7 jedoch kein Grund, diese Unterlagen aus den Akten zu weisen, wie dies die Beschwerdeführerin verlangte. Soweit C.________ Interessen seiner Tochter geltend macht, ist er zwar nicht als Parteivertreter legitimiert. Allerdings sind seine Vorbringen insofern zulässig, als sie auch seine persönliche Beziehung zur Tochter betreffen. Im Übrigen hat die Kammer die Interessen von D.________ sowieso von Amtes wegen zu berücksichtigen.