_ sind somit auch ohne deren Stellungnahme zu berücksichtigen. C.________ brachte vor, betreffend seine eigene Person hätte er keine Bedenken, der Beschwerdeführerin die Akten zur Einsicht freizugeben. Ihr Ersuchen sei jedoch im Gesamtzusammenhang der familiären Situation zu sehen. Er sei der Ansicht, dass aufgrund der Umstände eine Akteneinsicht der Beschwerdeführerin kontraproduktiv und alles andere als dem Kindeswohl dienend wäre.