Bei den Akten, welche die Beschwerdeführerin in Bezug auf ihre eigenen Daten einsehen möchte, handelt es sich insbesondere um Einvernahmeprotokolle von C.________, in denen dieser u.a. Aussagen betreffend die Beschwerdeführerin bzw. deren Umgang mit der gemeinsamen Tochter D.________ machte. Ein Einvernahmeprotokoll enthält sowohl Informationen betreffend der Person, die darin Aussagen gemacht hat, als auch von derjenigen, über welche Aussagen gemacht wurden. Vorliegend sind also neben der Beschwerdeführerin im Besonderen auch C.________ und D.________ in ihrem Recht auf Datenschutz betroffen.