13. Die Beschwerde wurde fristgerecht eingereicht (vgl. Art. 81 Abs. 1 VRPG). Die Beschwerdeführerin hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist vom angefochtenen Entscheid direkt betroffen und als unterlegene Partei zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 79 VRPG). 14. Auf die Beschwerde vom 22. Oktober 2018 ist einzutreten. Die Kognition der Kammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. 4 III. Materielles