4. Mit Eingabe vom 22. Oktober 2018 führte die Beschwerdeführerin, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde gegen diesen Entscheid und reichte diese beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern ein (Akten SK 18 446 pag. 5 ff.). Dieses leitete die Beschwerde mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 zuständigkeitshalber an das Obergericht des Kantons Bern weiter (pag. 1 f.). Mit Verfügung vom 26. Oktober 2018 wurde ein Beschwerdeverfahren vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern eröffnet (pag. 93).