als amtlicher Rechtsbeistand. Mit Beschwerdeentscheid vom 20. September 2018 wurde die Beschwerde insofern gutgeheissen, als der Beschwerdeführerin Einsicht in die sie betreffenden Daten der Dolmetscherliste der Staatsanwaltschaft gewährt wurde. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen, 2 soweit darauf eingetreten wurde. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde gutgeheissen.