3. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin, wiederum vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 8. Juni 2018 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Akten SK 18 446 pag. 53 ff.). Sie beantragte, die Ziffer 3 der Verfügung vom 9. Mai 2018 sei aufzuheben und es sei ihr Auskunft zu erteilen über sämtliche sie betreffende Daten, die die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland und die Kantonspolizei über sie bearbeiten und bearbeitet haben. Zudem stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Rechtsbeistand.