___ vertrauliche Informationen betreffend die Beschwerdeführerin und deren Arbeit als Übersetzerin in Verfahren vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft entwendet und bei sich gespeichert habe. Das Gesuch um Herausgabe von Kopien betreffend alle Aussagen, die im Rahmen des Strafverfahrens über sie gemacht wurden, wurde abgewiesen (Ziffer 3).