Bern am 12. Januar 2017 eine Kollisionsbeistandschaft angeordnet und eine Rechtsanwältin mit der Interessenwahrung des Kindes im Strafverfahren beauftragt. Mit Verfügung vom 5. September 2017 wurde das Strafverfahren durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingestellt. Die Einstellung erwuchs in Rechtskraft (vgl. Akten Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland BM 17 68).