1. Nachdem sich A.________ (nachfolgend Beschwerdeführerin) bei der Kantonspolizei Bern gemeldet hatte, machte sie dort am 5. Januar 2017 Aussagen als Auskunftsperson. Aufgrund dieser Aussagen wurde ein Strafverfahren gegen C.________ wegen sexueller Handlungen mit Kind zum Nachteil von D.________ (gemeinsame Tochter der Beschwerdeführerin und C.________) eröffnet. Für D.________ wurde von der Kindes- und Erwachsenenschutz Behörde (KESB) Bern am 12. Januar 2017 eine Kollisionsbeistandschaft angeordnet und eine Rechtsanwältin mit der Interessenwahrung des Kindes im Strafverfahren beauftragt.