2. A.________ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte von oberer Instanz eine pauschale Entschädigung von CHF 1‘000.00 ausgerichtet. IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt C.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: