2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11. August 2016 und als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22. März 2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3‘500.00, im Umfang von CHF 3‘000.00. III. 1. Die verbleibenden oberinstanzlichlichen Verfahrenskosten von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern.