Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 6. Juli 2018 (PEN 18 74) insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als a. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von Februar 2015 bis 05.07.2015 sowie am 16.01.2016 in F.________ und anderswo - durch regelmässigen Konsum von Kokain und gelegentlichen Konsum von Marihuana und Amphetamin; - durch Vornahme der dazu nötigen Beschaffungs-, Vorbereitungs-, und Verarbeitungshandlungen eingestellt wurde,