23 Mandatsübernahme an (pag. 651 ff.). Darauf wurde das amtliche Mandat von Rechtsanwalt C.________ mit Verfügung der Vorinstanz vom 21. August 2018 sistiert (pag. 656). Das von der Vorinstanz bemessene Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt C.________ vor erster Instanz, inklusive Rückund Nachzahlungspflicht des Beschuldigten nach Art. 135 Abs. 4 StPO, wird bestätigt. Für das Rechtmittelverfahren bis zur Sistierung des amtlichen Mandats wird die amtliche Entschädigung und das volle Honorar von Rechtsanwalt C._____