Auf dem Konto verblieben im Zeitpunkt der Sperrung am 17. Januar 2017 CHF 15‘827.25. Der Beschuldigte sagte aus, der Saldo auf dem gesperrten E.________-Konto gehöre ihm und seiner Ehefrau gemeinsam (pag. 602 Z. 27 f., pag. 818 Z. 16 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung fügte er jedoch noch bei, dass er Angst habe, etwas Falsches zu sagen und nicht wisse, ob es gemeinsames Geld sei (pag. 818 Z. 18 f.). Die CHF 33‘997.00, die er am 11. November 2014 auf das damals gemeinsame Sparkonto überwiesen habe, müssten von einem Konto der I.________ Bank gekommen sein. Es sei sein Geld (pag. 818 Z. 34 f.). Auf das Konto .