CHF 9‘800.00 können nicht abschliessend zugeordnet werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ein wesentlicher Teil davon aus dem Verdienst des Beschuldigten stammte. Es kann willkürfrei angenommen werden, dass zumindest ein Betrag von rund CHF 40‘000.00 Vermögen des Beschuldigten ist. Am 28. Juli 2015 wurde das gemeinsame Sparkonto saldiert und das gesamte Guthaben von CHF 125‘387.35 wurde auf das neue Konto, nun allein auf die Ehefrau lautend, transferiert (pag. 290 und 313). Dieses neue Konto ist dasjenige, über dessen Verwendung hier zu befinden ist.