Mehrfach handelte es sich um Gutschriften von einem Konto der Ehefrau, um Einzahlungen vom Beschuldigten und/oder seiner Ehefrau oder um ebenfalls nicht zuordnungsbare Bareinzahlungen. Gemäss Besprechungsnotiz vom 4. November 2011 der E.________(Bank), planten die Ehegatten, dass der Beschuldigte unregelmässig, abhängig von seinem Nebenverdienst als H.________, auf das Konto einzahlen werde (pag. 273). Anhand der Kontoauszüge sind Einzahlungen von total CHF 78‘083.75 klar der Ehefrau zuzuordnen. CHF 38‘997.00 stammen offensichtlich vom Beschuldigten. CHF 9‘800.00 können nicht abschliessend zugeordnet werden.