Sie wusste somit auch von seiner Straffälligkeit und dass sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz gefährdet sein könnte. Es trifft die Ehefrau und die Kinder zwar hart, wenn sie dem Beschuldigten ins Ausland folgen oder sich von ihm trennen müssen. Der Nachzug ins Ausland ist ihnen jedoch zumutbar. Die Ehefrau könnte auch im Kosovo in ihrem gelernten Beruf als K.________ arbeiten. Sie spricht Albanisch. Die Kinder sind noch nicht eingeschult und hätten in ihrem jungen Alter keine Schwierigkeiten, sich in einem anderen Land zu integrieren.