Aufgrund dieser Gesamtumstände fällt die Legalprognose des Beschuldigten klar negativ aus. Nicht erst die Strafe in diesem Verfahren, sondern bereits sämtliche Strafen seit dem Jahr 2007 wurden wegen schlechter Legalprognose unbedingt ausgesprochen. Anzeichen für eine nachhaltige Veränderung bestehen beim Beschuldigten nicht. Es muss auch in Zukunft mit Delikten des Beschuldigten in ähnlicher Art wie bisher gerechnet werden. Neben Betäubungsmitteldelikten stehen insbesondere Strassenverkehrsdelikte unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im Vordergrund.