SR 0.101) vorliegt. Je stärker der Eingriff bei einem in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländer ist, desto gewichtiger muss sich das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung nach Massgabe des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit erweisen (Urteile des Bundesgerichts 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.5. in fine, 6B_371/2018 vom 21. August 2018 E. 2.5). Das in Art. 8 EMRK und Art.