Der Reinheitsgrad ist eine Annahme stark zugunsten des Beschuldigten, wies doch das bei ihm am 6. Januar 2017 sichergestellte Kokain Reinheitsgrade von 82 respektive 78 % Kokainbase auf (vgl. pag. 102). Dies ergibt für die Zeit nach dem 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 rund 24 Gramm Kokaingemisch bzw. 11.64 Gramm reine Kokainbase. Für die erste Januarwoche 2017 kommt nochmals eine Menge von 0.97 Kokainbase (2 Gramm Kokaingemisch mit Reinheitsgrad von 48.5 %) dazu.