Die Kammer schliesst sich dieser Auffassung an. Das am 6. Januar 2017 beim Beschuldigtem zu Hause sichergestellte Kokaingemisch in der Menge von 20 Gramm wies einen Reinheitsgrad von 82 % Kokainbase auf und die auf ihm sichergestellten 2.8 Gramm einen von 78 % (pag. 97 und 102). Das ergibt eine Reinmenge von insgesamt 18.584 Kokainbase. Allerdings ist unklar, wieviel davon zum Eigenkonsum des Beschuldigten bestimmt gewesen