Negativ ins Gewicht fällt dagegen die Tatsache, dass der Beschuldigte während des hängigen Strafverfahrens erneut straffällig wurde (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22. März 2019). Es erscheint eine Straferhöhung um zwei Monate gerechtfertigt. 11.3 Strafempfindlichkeit