11 gemacht. Er war jedoch geständig und nur aufgrund seines Geständnisses konnten die der Anklage zugrundeliegenden Kokainmengen ermittelt werden. Das Geständnis war somit eine wesentliche Grundlage des Strafverfahrens und ist daher doch deutlich strafmindernd zu berücksichtigen. Eine Strafreduktion von vier Monaten erscheint angemessen. Negativ ins Gewicht fällt dagegen die Tatsache, dass der Beschuldigte während des hängigen Strafverfahrens erneut straffällig wurde (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 22. März 2019).