10 vom 23. August 2018 E. III.11.2.). Die einfache mengenmässige Qualifikation zum Wert von 18 Gramm reinem Kokain hat der Beschuldigte deutlich überschritten. Der Beschuldigte hat über einen langen Zeitraum immer wieder kleinste Mengen umgesetzt. Es handelt sich um zahlreiche kleine Geschäfte anstelle von wenigen grossen.