Dieses Verhalten zeigt keinen verantwortungsbewussten Familienvater, wie der Beschuldigte sich darzustellen versucht. Es erscheint für die Kammer nachvollziehbar, dass es dem Beschuldigten nach dem Urteil vom 6. Juli 2018 nicht gut ging, was möglicherweise zu einem Rückfall in seinem Suchtverhalten führte und das deliktische Handeln förderte. Die Umstände sind jedoch auch ein Indiz, dass es dem Beschuldigten trotz seiner zahl-