Am 11. August 2016 verurteilte ihn dann die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen gleichartiger Delikte, nämlich Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Alkohol und andere Gründe), Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis und wegen Konsumwiderhandlung gegen das BetmG zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 80.00 und einer Busse von CHF 200.00. Nachdem der Beschuldigte dann von der Vorinstanz im vorliegenden Verfahren am 6. Juli 2018 wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung und Konsumwiderhandlungen gegen das BetmG zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer