Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl verurteilte ihn am 4. Juli 2014 wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 70.00. Am 11. August 2016 verurteilte ihn dann die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen gleichartiger Delikte, nämlich Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Alkohol und andere Gründe), Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis und wegen Konsumwiderhandlung gegen das BetmG zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 80.00 und einer Busse von CHF 200.00.