Am 14. Dezember 2011 folgte die nächste Verurteilung. Das Gerichtspräsidium Aarau verurteilte den Beschuldigten wegen falscher Anschuldigung, Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch und Fahrens ohne Führerausweis zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 900.00. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl verurteilte ihn am 4. Juli 2014 wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 70.00.