6 zirksgericht Bremgarten dieses Mal wegen grober Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangenen Fahrens in fahrunfähigem Zustand wegen qualifizierter Blutalkoholkonzentration und aus anderen Gründen, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch und wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Busse von CHF 500.00. Es wurde erneut eine ambulante Massnahme angeordnet. Am 14. Dezember 2011 folgte die nächste Verurteilung.