Der Strafregisterauszug des Beschuldigten weist zahlreiche Vorstrafen auf (siehe pag. 784 ff.). Am 18. Dezember 2007 verurteilte ihn das Bezirksgericht Bremgarten wegen Betäubungsmittelkonsums, mehrfach begangener einfacher Körperverletzung, Raub, Sachbeschädigung und mehrfach begangenen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, Drohung, Nötigung und mehrfacher sexueller Belästigung zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten und einer Busse von CHF 500.00 und ordnete eine ambulante Massnahme an. Am 11. März 2010 verurteilte ihn erneut das Be-