Daraus schliesst die Kammer, dass das Einkommen des Beschuldigten von CHF 6‘500.00 netto, das er angibt, keineswegs gesichert ist. Zum einen ist es üblich, dass ein Lohn im Stundenlohn variiert, der Beschuldigte hat keine Lohnzahlungsbelege vorgelegt und er war aufgrund eines Unfalls nur teilweise arbeitsfähig, wobei die Zahlung des Lohnausfalles strittig ist. Den Beilagen des ergänzenden Berichts des MIDI ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte nicht von der Sozialhilfe unterstützt wird (pag.