815 Z. 1 ff.). Erst später in der Einvernahme erwähnte er dann, er habe im März einen Unfall gehabt und nur noch 50 % gearbeitet. Die Taggelder seien seit dem 12. Juni 2019 eingestellt worden, weil gemäss Suva abgeklärt werde müsse, ob es sich um einen Unfall oder um Krankheit handle, da er früher schon einmal einen schweren Unfall gehabt habe (pag. 816 Z. 15 ff.). Daraus schliesst die Kammer, dass das Einkommen des Beschuldigten von CHF 6‘500.00 netto, das er angibt, keineswegs gesichert ist.