Er sagte aus, er spreche mit der Familie zu 90 Prozent Deutsch, nur mit seinen Eltern nicht (pag. 814 Z. 17 ff.). Albanisch könne er mündlich gut. Schreiben könne er hingegen nur mit vielen Fehlern (pag. 814 Z. 32 ff.). 7.3 Arbeit und finanzielle Verhältnisse Der Beschuldigte arbeitet aktuell gemäss Arbeitsvertrag vom 27. Januar 2019 seit dem 1. Februar 2019 als Schaler bei der J.________ GmbH im Stundenlohn (pag. 803 ff.). Am 16. Januar 2019 hatte er gegenüber der Polizei noch angegeben selbständig erwerbend zu sein und mit dem Ausgleich durch das RAV ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 5‘500.00 zu haben (pag.