5 Nach Angaben des Beschuldigten leben seine Mutter in der Schweiz und sein Vater im Kosovo. Im Kosovo habe er noch mit seinen Grossmüttern Kontakt. Mit dem Vater habe es Streit gegeben (pag. 814 Z. 22 ff.). In der erstinstanzlichen Verhandlung hatte er hingegen zu Protokoll gegeben, die Grosseltern seien gestorben (pag. 603 Z. 1 ff.). Wie die Kammer selbst feststellen konnte, spricht der Beschuldigte fliessendes akzentfreies Schweizerdeutsch. Er sagte aus, er spreche mit der Familie zu 90 Prozent Deutsch, nur mit seinen Eltern nicht (pag.