Gemäss Ergänzung vom 6. Juni 2019 des MIDI zu seinem früheren Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung verfügt der Beschuldigte über eine Niederlassungsbewilligung deren Kontrollfrist bis zum 1. November 2023 läuft (pag. 753). Am 24. August 2011 sprach das Amt für Migration und Personenstand gegenüber dem Beschuldigten wegen seinen bisherigen Verurteilungen und den bestehenden Schulden eine Verwarnung aus und behielt sich einen Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung aus der Schweiz vor (pag. 470 ff.). Der Beschuldigte ist seit 2010 mit seiner Ehefrau verheiratet.