7. Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten 7.1 Vorbemerkungen Für die Strafzumessung und die Prüfung der Landesverweisung sind insbesondere die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten von Bedeutung. Diese werden daher unter Einbezug der vor oberer Instanz eingelangten ergänzenden Beweismittel geprüft. Vorab kann auf die Ausführungen zu den persönlichen Verhältnissen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 693 f., S. 36 f. der Urteilsbegründung). 7.2 Aufenthaltsdauer in der Schweiz, familiäre Verhältnisse und Sprachkenntnisse Der Beschuldigte ist kosovarischer Staatsbürger.