Auf Antrag der Verteidigung wurden zudem Familienfotos des Beschuldigten zu den Akten erkannt (pag. 829 f.). Der in der Verhandlung gestellte Antrag auf Einholung eines Therapieverlaufsberichts über den Beschuldigten bei dessen behandelnden Psychiater wurde hingegen abgewiesen (pag. 819). Im Rahmen der Berufungsverhandlung wurde eine Einvernahme mit dem Beschuldigten durchgeführt (pag. 813 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung