5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden zur Beweisergänzung in oberer Instanz ein ergänzender Bericht beim Migrationsdienst (MIDI) des Amtes für Migration und Personenstandes (pag. 753 ff.), ein Leumundsbericht inklusive Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 777 ff.) und ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 782 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Ausserdem wurden bei der Staatsanwaltschaft Region Emmental-Oberaargau die Strafakten EO 18 7787 zum Beschuldigten ediert (pag.