Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete ihrerseits folgende Anträge (pag. 822 f.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 06.07.2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist als 1. Das Strafverfahren gegen A.________ eingestellt wurde wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von Februar 2015 bis 05.07.2015 sowie am 16.01.2016 in F.________ und anderswo durch 1.1 regelmässigen Konsum von Kokain und gelegentlichen Konsum von Marihuana und Amphetamin;