2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 13. Juli 2018 fristgerecht die Berufung an (pag. 646). Am 20. Juli 2018 zeigte Rechtsanwalt Dr. B.________ seine Mandatierung zur Interessenwahrung des Beschuldigten an (pag. 651). Daraufhin sistierte die Vorinstanz mit Verfügung vom 21. August 2018 die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtanwalt C.________ (pag. 656 f.). Am 15. Oktober 2018 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zu (pag 798 f.). Am 30. Oktober 2018 reichte Rechtsanwalt Dr. B.___