Weiter wurde über das Honorar des amtlichen Verteidigers und die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte sowie die Löschung des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten verfügt. Insbesondere wurde die Kontosperre über ein Konto lautend auf D.________, die Ehefrau des Beschuldigten, aufgehoben und der sich auf den Konto befindende Betrag zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten verwendet (pag. 635 ff.).