Es erklärte den Beschuldigten hingegen schuldig der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG sowie der Widerhandlung gegen das BetmG zum eigenen Konsum. Es verurteilte ihn hierfür zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 und zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 15‘005.00. Zudem sprach es eine Landesverweisung von sechs Jahren aus. Weiter wurde über das Honorar des amtlichen Verteidigers und die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte sowie die Löschung des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten verfügt.