1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 6. Juli 2018 stellte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen (Konsum-) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), angeblich begangen in der Zeit von Februar 2015 bis 5. Juli 2015 sowie am 16. Januar 2016 ohne eine Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten ein. Es erklärte den Beschuldigten hingegen schuldig der mengenmässig qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG sowie der Widerhandlung gegen das BetmG zum eigenen Konsum.