Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 11. Juli 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen: 1. der Tierquälerei, angeblich begangen am 16. September 2016 (Zeitpunkt der Feststellung) in C.________, auf der Schafweide durch Unterlassen der fachgerechten Klauenpflege bei zwei Schafen; 2. der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 7. Februar 2017, ca. 7:30 Uhr in D.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen (3/4), auf CHF 1'967.40 bestimmten Verfahrenskosten an den Kanton Bern. II. A.________ wird schuldig erklärt